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Personalkosten

Es können Kosten für jenes Personal beantragt und abgerechnet werden, welches für die Durchführung des beantragten Projektvorhabens notwendig ist.

Als Rechtsformen der Beschäftigung sind Dienstverträge, freie Dienstverträge sowie geringfügige Beschäftigungen zulässig. Werkverträge gelten als Sachkosten. 

Personalkostensätze 

Die Gehaltssätze bei der Budgetierung in der Antragsphase orientieren sich an einem der folgenden Vertragswerke bzw. Vorgaben: 

  1. Anwendbarer, jeweils gültiger Kollektivvertrag
  2. Betriebsvereinbarungen 
  3. FWF Personalkostensätze
  4. Bestehende Arbeitsverträge 

Es sind Brutto-Brutto-Kostensätze (Gehalts- und Gehaltsnebenkosten) zu beantragen.

Überbezahlungen

Überbezahlungen zu 1.-3. sind dann möglich, wenn das Gehalt dazu dient, hochrangige Forscher*innen nach Wien zu bringen oder am Standort zu halten. Dies findet insbesondere bei der Personenförderung (Vienna Research Group) Anwendung. 

Senior-Personal

Für Senior-Personal, deren Stelle zum Antragszeitpunkt voll ausfinanziert ist (dem aber keine ausreichende Basisfinanzierung gegenübersteht) und für dessen Anstellung die spezifischen Drittmittel des möglichen WWTF-Projekts nicht unmittelbar auslösend sind, gilt: Seniorpersonal von Institutionen mit geringer Basisfinanzierung (nicht mehr als 40% des Gesamtbudgets der Institution) können bis zu 20% ihrer tatsächlichen Gehaltskosten beantragen (dies gilt für FHs, AIT, usw. - eine Einzelfallprüfung ist pro Antrag notwendig). 

Institutionen, die eine höhere Basisfinanzierung (> 40%) haben, können für Senior-Personal keine Gehaltskosten beantragen. 

Drittmittelpersonal

Für Drittmittelpersonal, welches spezifisch für das Projekt angestellt wird, können Gehaltskosten bis zu 100% beantragt werden. 

Administratives Personal

Kosten für administratives Personal der Projektadministration können als Personalkosten abgerechnet werden. Die verrechneten Kosten dafür dürfen aber 5% der Gesamtförderung nicht überschreiten. Dieses administrative Projektpersonal muss direkt dem WWTF geförderten Vorhaben zugeordnet sein (Weisungszusammenhang) und darf nicht der zentralen Verwaltung angehören. Kosten der zentralen Verwaltung für die Abwicklung des WWTF Vorhabens (z.B. Personalverrechnung, Buchhaltung) gelten als über die Overheads abgegolten. 

Beschäftigungsausmaß 

Ein Beschäftigungsausmaß im Rahmen des Projekts von bis zu 100% ist zulässig. Die Gesamtarbeitszeit von Geförderten darf 100% nicht überschreiten. Einschränkungen von Beschäftigungsausmaßen, die sich aus Kollektivverträgen ergeben (z.B. 30 Stunden bei Dissertant*innen) sind zulässig. 

Abrechnung 
  • Abgerechnet werden die tatsächlich entstandenen Brutto-Brutto-Personalkosten inklusiver aller Lohnnebenkosten, die zur Auszahlung gekommen sind, unabhängig von den jeweils geplanten Kosten. 
  • Es können nur Kosten abgerechnet werden, die innerhalb des vertraglichen Projektzeitraumes sowie vom WWTF genehmigten Projektverlängerungen entstanden sind.