Allgemeine Grundsätze
Die Bestimmungen zur Anerkennung von Kosten sind nur auf dt. verfügbar und richten sich insbesondere an die Projektadministrationen.
Bestimmungen der Förderrichtlinie
Förderbar sind all jene Kosten, die dem Vorhaben direkt zurechenbar sind und in einer dem Vorhaben und dem jeweiligen wissenschaftlichen Feld angemessenen Höhe stehen. Der WWTF legt in seinen Förderungen einen Fokus auf die Finanzierung
zusätzlichen Personals, insbesondere auf den wissenschaftlichen Nachwuchs.Nicht förderbare Kosten umfassen jene, die der Grundausstattung der beantragenden Institution zurechenbar sind, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Förderantrag stehen, die außerhalb der im Vertrag festgelegten Laufzeit des Vorhabens entstanden sind, sowie Kosten für den Erwerb von Liegenschaften und Gebäuden und Kosten für Bauinvestitionen.
- Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen.
- Beantragbar und abrechenbar sind ausschließlich projektspezifische Personal- und Sachmittel, die für die Durchführung des Vorhabens benötigt werden.
- Der WWTF finanziert über Projekte/VRG/Ergänzende Instrumente i.d.R. keine bestehende Infrastruktur (festgelegt in den Call Specifications) und jedenfalls keine Grundausstattung.
- Es gelten dabei die Regeln der Sparsamkeit und Zweckmäßigkeit. Gemeinkosten sind i.d.R. durch einen fixen Overheadsatz pauschalisiert. Spezifische Bestimmungen finden sich in den jeweiligen Call Specifications einer Ausschreibung.
Die beantragbaren Kosten orientieren sich am Umfang des Projektvorhabens. Die Obergrenzen für beantragbare Kosten werden in den jeweiligen Call Specifications festgelegt. Geförderte können aus Eigenmitteln und/oder Drittmitteln (sofern kein Doppelförderverbot zur Anwendung kommt) ein Vorhaben größeren Umfangs durchführen.
Der WWTF übernimmt keine Kosten, die über die genehmigte Fördersumme hinausgehen.
Der WWTF behält sich vor, beantragte Kosten auf Empfehlung der Call-Jury nach Beschluss der Gremien zu kürzen, sollte die Call-Jury Kosten als nicht gerechtfertigt ansehen. Im Extremfall können nicht nachvollziehbare Kostenplanungen auch ein Ablehnungsgrund für ansonsten förderungswürdige Projekte sein.
Verhältnis von Personal- und Sachkosten
Das Verhältnis von Personal- zu Sachkosten wird callspezifisch festgelegt und in den Call Specifications sowie im Fundingportal abgebildet. Das Verhältnis orientiert sich daran, wie geräte- und verbrauchsintensiv (Labormaterialien, Tierfutter, etc.) ein jeweiliger Call ist. Für normale, nicht geräteintensive Calls gilt, dass der Sachkostenanteil 30% nicht überschreiten darf. Ausnahmen davon bedürfen einer besonderen Begründung in den Anträgen.
Umwidmungen zwischen Kostenkategorien während der Laufzeit des Vorhabens
Umwidmungen zwischen Kostenkategorien sind im Sinne eines Globalbudgets zulässig. Die Umwidmung von Sachkosten zu Personalkosten bedarf keiner Genehmigung durch den WWTF. Die Umwidmung von Personalkosten in Sachkosten über der Geringfügigkeitsgrenze von € 3.000,- muss durch die Geschäftsstelle genehmigt werden und bedarf einer Begründung, die sich aus der Erreichung des Projektziels und der Sicherstellung des Projekterfolgs ergibt. Der Antrag dafür kann formlos an die Geschäftsstelle gestellt werden.
Eine Umwidmung innerhalb der Kostenkategorien bedarf keiner Genehmigung durch den WWTF. Die Dokumentation der Umwidmung erfolgt über die Jahres- bzw. den Schlussberichte. Jede Umwidmung hat sicher zu stellen, dass diese dem Projekterfolg dienlich ist.
Auszahlungen / vorzeitige Auszahlungen von Förderraten
Auszahlungen von Förderraten erfolgen auf der Basis des im Rahmen des Vertrages erstellten Zahlungsplanes jeweils jährlich im Voraus. Projekte können eine vorzeitige Auszahlung von Teilen der nächsten Rate beantragen. Dies muss in einer Begründung plausibilisiert werden.
Auszahlungsmodus
Die Auszahlung der Förderraten erfolgt automatisch durch den WWTF. Die Raten müssen von der fördernehmenden Institution nicht angefordert werden. Für die 2. und folgende Förderraten gilt, dass diese nur ausbezahlt werden, wenn ein vollständiger Jahresbericht vorliegt und dieser durch die Geschäftsstelle approbiert wurde. Bei geringerem Bedarf werden die Förderraten entsprechend angepasst und die Auszahlung der Differenzbeträge verschoben. Diese aufgeschobenen Beträge können auch ohne Vorlage eines Berichtes angefordert werden. Für die Ausbezahlung der Schlussrate ist ein approbierter Endbericht Voraussetzung.
Nicht zu berichtende Kosten
Es müssen nur jene Kosten berichtet werden, die durch die Förderung gedeckt sind. Sollten die Geförderten weitere Ausgaben haben, die dem Projekt zurechenbar sind, aber aus anderen Mitteln bezahlt werden, müssen diese nicht berichtet werden. Sofern Eigenleistungen gefordert sind, sind diese im vertraglich vereinbarten Umfang zu berichten.
Valorisierung der Personalkosten
Die Valorisierung bei den Anträgen (abgebildet im Budgetteil des Funding Portals) orientiert sich am gesamtwirtschaftlichen Umfeld, d.h. insbesondere an der offiziellen Inflationsrate gemäß Statistik Austria sowie den Prognosen für die kommenden Jahre.
Bei den Anträgen ist eine automatische Valorisierung der Personalkosten im Funding Portal implementiert.
- Bis 2022 (ESS-22) Call waren es 3%,
- Für die Jahre 2023-2024 waren es 6%.
- Für Calls ab ICT24 ist eine Valorisierung von 3,5% vorgesehen
Zu beachten ist dabei, dass es sich beim Valorisierungssatz um eine Planungsgröße für die Antragsphase handelt. Der Satz soll sicherstellen, dass etwaige Kostensteigerungen durch die Inflation in der Planung automatisch berücksichtigt werden. Die Abrechnung erfolgt immer nach den tatsächlichen Kosten. Liegt also die tatsächliche Inflation unter der Planungsgröße, stehen dem Projekt mehr Ressourcen zur Verfügung. Liegt die Inflation über der Planungsgröße, müssen die Projekte einen Weg finden, damit umzugehen.
Rückfragen und Information
Marita Benkwitz, Controlling
T +43 1 402 31 43 13
marita.benkwitz@wwtf.at
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