Personalkosten
Es könnenkönnen Kosten fürfür jenes Personal beantragt und abgerechnet werden, welches fürfür die DurchführungDurchführung des beantragten Projektvorhabens notwendig ist. Als Rechtsformen der BeschäftigungBeschäftigung sind Dienstverträge,Dienstverträge, freie DienstverträgeDienstverträge sowie geringfügigegeringfügige BeschäftigungenBeschäftigungen zulässig.zulässig. WerkverträgeWerkverträge gelten als Sachkosten.
1. PersonalkostensätzePersonalkostensätze
Die GehaltssätzeGehaltssätze bei der Budgetierung in der Antragsphase orientieren sich an einem der folgenden Vertragswerke bzw. Vorgaben:
- Anwendbarer, jeweils
gültigergültiger Kollektivvertrag - Betriebsvereinbarungen
- FWF
PersonalkostensätzePersonalkostensätze - Bestehende
ArbeitsverträgeArbeitsverträge
HöhereHöhere als im jeweiligen Kollektivertrag vorgesehene GehälterGehälter bedürfenbedürfen im Antrag einer Begründung.Begründung. Es sind Brutto-Brutto-KostenGesamtlohnkosten (Gehalts- und Gehaltsnebenkosten) zu beantragen.
ÜberbezahlungenÜberbezahlungen zu 1.-3. sind dann möglich,möglich, wenn das Gehalt dazu dient, hochrangige Forscher*innen nach Wien zu bringen oder am Standort zu halten. Dies findet insbesondere bei der PersonenförderungPersonenförderung (Vienna Research Groups) Anwendung.
2. Senior-Personal
FürFür Senior-Personal, deren Stelle zum Antragszeitpunkt voll ausfinanziert ist (dem aber keine ausreichende Basisfinanzierung gegenübersteht)gegenübersteht) und fürfür dessen Anstellung die spezifischen Drittmittel des möglichenmöglichen WWTF-Projekts nicht unmittelbar auslösendauslösend sind, gilt: Seniorpersonal von Institutionen mit geringer Basisfinanzierung (nicht mehr als 40% des Gesamtbudgets der Institution) könnenkönnen bis zu 20% ihrer tatsächlichentatsächlichen Gehaltskosten beantragen (dies gilt fürfür FHs, AIT, usw. - eine EinzelfallprüfungEinzelfallprüfung ist pro Antrag notwendig).
Institutionen, die eine höherehöhere Basisfinanzierung (> 40%) haben, könnenkönnen fürfür Senior-Personal keine Gehaltskosten beantragen.
3. Drittmittelpersonal
FürFür Drittmittelpersonal, welches spezifisch fürfür das Projekt angestellt wird, könnenkönnen Gehaltskosten bis zu 100% beantragt werden.
4. Administratives Personal
Kosten fürfür administratives Personal der Projektadministration könnenkönnen als Personalkosten abgerechnet werden. Die verrechneten Kosten dafürdafür dürfendürfen aber 5% der GesamtförderungGesamtförderung nicht überschreiten.überschreiten. Dieses administrative Projektpersonal muss direkt dem WWTF gefördertengeförderten Vorhaben zugeordnet sein (Weisungszusammenhang) und darf nicht der zentralen Verwaltung angehören.angehören. Kosten der zentralen Verwaltung fürfür die Abwicklung des WWTF Vorhabens (z.B. Personalverrechnung, Buchhaltung) sind überüber die Overheads abgegolten.
5. BeschäftigungsausmaßBeschäftigungsausmaß
Ein BeschäftigungsausmaßBeschäftigungsausmaß im Rahmen des Projekts von bis zu 100% ist zulässig.zulässig. Die Gesamtarbeitszeit von GefördertenGeförderten darf 100% nicht überschreiten.überschreiten. EinschränkungenEinschränkungen von Beschäftigungsausmaßen,Beschäftigungsausmaßen, die sich aus KollektivverträgenKollektivverträgen ergeben (z.B. 30h bei Dissertant*innen) sind zulässig.zulässig.
6. Abrechnung
- Abgerechnet werden die
tatsächlichtatsächlich entstandenenBrutto-Brutto-PersonalkostenGesamtlohnkosten (Bruttogehälter inklusiver allerLohnnebenkosten,Lohnnebenkosten), diezur Auszahlung gekommenentstanden sind,unabhängigunabhängig von den jeweils geplanten Kosten. - Es
könnenkönnen nur Kosten abgerechnet werden, die innerhalb des vertraglichen Projektzeitraumes sowie vom WWTF genehmigtenProjektverlängerungenProjektverlängerungen entstanden sind.