Eigenleistungen ("in-kind")
I. Vienna Research Groups
Bei Beantragung und FörderungFörderung von VRG Vorhaben müssenmüssen Eigenleistungen von mindestens 20% der FördersummeFördersumme durch die gefördertegeförderte ForschungsstätteForschungsstätte erbracht werden. Die zu erbringenden Eigenleistungen müssenmüssen bereits im Antrag spezifiziert werden.
Der Anteil von mindestens 20% muss überüber die gesamte Laufzeit des Vorhabens erbracht werden, d.h. Abweichungen in einzelnen Jahren vom budgetierten Eigenleistungsanteil sind zulässig.zulässig.
Eigenleistungen könnenkönnen sowohl in Form der ÜbernahmeÜbernahme von Personal- als auch Sachkosten erbracht werden. Ebenfalls zulässigzulässig ist die Erbringung in der Form von Geldmitteln, die auf das Projektkonto transferiert werden.
Folgende Kosten könnenkönnen als Eigenleistungen anerkannt werden:
1. Personalkosten VRG Leiter*in
Die Personalkosten von VRG-Leiter*innen werden idR in der ersten Phase aus WWTF-Fördermitteln bezahlt. Mit Erfüllung der Qualifizierungsvereinbarung übernimmt zumeist die Universität die Gehaltskosten der/des VRG Leiter*in. Diese Kosten werdenkönnen zur GänzeGänze als Eigenleistung anerkannt.anerkannt werden.
2. Kosten fürfür wissenschaftliches / technisches Projektpersonal
Personalkosten von MA- und PhD-Kandidat*innen sowie von PostDocs, die überüber Mittel der ForschungsstätteForschungsstätte finanziert werden, könnenkönnen im Umfang ihres BeschäftigungsausmaßesBeschäftigungsausmaßes am Projekt als Eigenleistung angerechnet werden. Auch Personalkosten fürfür Techniker*innen, die Leistungen fürfür das gefördertegeförderte Vorhaben erbringen, könnenkönnen als Eigenleistung angeführtangeführt werden. Gegebenenfalls ist dafürdafür ein Nachweis zu erbringen.
Für Senior-Personal kommtkann diein Regelungeinem analog der WWTF-FörderungAusmaß von Personalkostenmax. zurbis Anwendung.zu 10% als in-kind Leistung einberechnet werden.
3. Kosten fürfür administratives Personal
Kosten fürfür administratives Personal der Projektadministration könnenkönnen als Eigenleistung angegeben werden. Die verrechneten Kosten dafürdafür dürfendürfen aber 5% der GesamtförderungGesamtförderung nicht überschreiten.überschreiten. Dieses administrative Projektpersonal muss direkt dem VRG Vorhaben zugeordnet sein (Weisungszusammenhang) und darf nicht der zentralen Verwaltung angehören.angehören. Kosten der zentralen Verwaltung fürfür die Abwicklung des VRG Vorhabens sind überüber die Overheads abgegolten.
4. Sachkosten
Sachkosten könnenkönnen ebenfalls als Eigenleistung eingebracht werden. Dabei gelten die allgemeinen Sachkostenregeln des WWTF.
5. Nicht anzuerkennbare Eigenleistungen
- Kosten
fürfür Senior-Personal von Institutionen, dieüberwiegendüberwiegend basisfinanziert sind - d.h. konkret Professor*innen, die bei den VRG Vorhaben als Proponent*innen auftreten,könnenkönnen nicht als Eigenleistungen angerechnet werden. - Kosten, die
überüber den Gemeinkostensatz (Overheads) des Vorhabens aus WWTF-FördermittelnFördermitteln abgegolten werden,könnenkönnen nicht als Eigenleistung eingebracht werden.Overheads auf direkte Personal- und Sachkosten werden nicht als Gemeinkosten anerkannt. - Overheads auf direkte Personal- und Sachkosten werden nicht als Eigenleistungen anerkannt.
6. Finanzierungsquellen von Eigenleistungen
IdR werden Eigenleistungen überüber forschungsstätteneigeneforschungsstätteneigene Mittel (z.B. Globalbudget) finanziert.
Die RückvergütungRückvergütung des Gemeinkostenersatzes (zur GänzeGänze oder in Teilen) an das jeweilige VRG Vorhaben gilt als Eigenleistung.
Es ist auch zulässig,zulässig, dass (Teile der) Eigenleistungen von Institutionen eingebracht werden, die als Projektpartner am VRG Vorhaben mitwirken. Dabei kommen die üblichenüblichen Regeln fürfür Personal- und Sachkosten des WWTF zur Anwendung.
Geldleistungen von privaten Zuwendern sind zulässig.zulässig. Diese unterliegen idR nicht einem DoppelförderverbotDoppelförderverbot und könnenkönnen daher ein existierendes Projekt mit Geld zufinanzieren. Der Nachweis erfolgt ggf. überüber die entsprechenden Zuwendungsunterlagen, aus denen hervorgehen muss, dass die Mittel nicht fürfür ein anderes, vom VRG Projekt distinktes Vorhaben gewidmet sind. Es muss also ersichtlich sein, dass diese Zuwendungen entweder dem VRG Projekt zu Gute kommen oder der/die VRG Leiter*in diese Mittel frei verwenden kann. Mittel von privaten Zuwendern, die an den WWTF zweckgewidmet spendeten und somit bereits als Zuwender im WWTF FördervertragFördervertrag genannt sind, könnenkönnen nicht als Eigenleistung angeführtangeführt werden.
Beiträge,Beiträge, die überüber weitere Drittmittel finanziert werden, könnenkönnen nicht als Eigenleistungen anerkannt werden. Das sind idR Mittel von weiteren FördergebernFördergebern (FWF, ERC, etc.), die wiederum einem spezifischen, vom VRG unterschiedlichen Vorhaben zugerechnet werden. Da damit Kosten doppelt verrechnet werden würden,würden, sind diese nicht als Eigenleistung anzuerkennen.
II. Vorhaben aus ErgänzendenErgänzenden Instrumenten mit Eigenleistungsanteil
Hierbei gelten dieselben Regeln wie fürfür Vorhaben im Rahmen von VRG-Förderungen,Förderungen, jedoch ohne die Spezifika der Personalkosten fürfür VRG Leiter*innen.