VRG Gender Mainstreaming Bonus / Call Specifications
Antragsberechtigung
Der VRG Gender Mainstreaming Bonus Antrag ist ein "invite-only" Call. Die Möglichkeit zur Antragstellung ergibt sich ausschließlich durch eine VRG Vergabe an eine weibliche Forscherin. Das VR für Forschung, bzw. das Gender Referat der jeweiligen Institution wird vom WWTF über die Möglichkeit der Antragstellung involviert.
Über die Förderung
Der WWTF schreibt seit 2010 die Förderung „Vienna Research Groups for Young Investigators“ aus. Top-Talente aus dem Ausland werden an Wiener Universitäten und Forschungseinrichtungen geholt, um hier ihre erste eigene Forschungsgruppe aufzubauen und zu leiten. Mit der Förderung sollen junge, exzellente Forscher:innen dauerhaft an den Standort gebunden werden. 2013 haben die WWTF-Gremien die Zusatzförderung „Gender Mainstreaming Bonus“ beschlossen. Wenn eine Frau bei den Vienna Research Groups zum Zug kommt, und nachdem der Vertrag in Wien abgeschlossen ist, kann die Gastinstitution der Forscherin einen „Gender Mainstreaming Bonus“ beantragen, um an der Institution frauenfördernde Maßnahmen umzusetzen. Eine Übersicht aller bisher geförderten Vorhaben finden Sie hier. Diese Förderung ist als Zusatzförderung für frauenfördernde Maßnahmen zu verstehen die von der Universitätsleitung flexibel eingesetzt werden kann. Das Vorhaben soll ein Beitrag zu einer neuen Aktivität / zu neuen Aktivitäten sein und nicht bereits bestehende Standardaktivitäten finanzieren, die beantragten Maßnahmen sollen innovativ und neu sein.
Es handelt sich beim Gender Mainstreaming Bonus um eine Finanzierung aus den so genannten „Ergänzenden Instrumenten“ (siehe WWTF-Förderrichtlinie für weitere Informationen). Ergänzende Instrumente können vom WWTF in kleinerem Umfang innerhalb von Schwerpunkten vergeben werden.
- Projektdauer: 6-24 Monate
- Budget: max. 50.000 EUR (bis VRG24), max. 60.000 EUR (ab VRG25)
- Verpflichtende Eigenleistungen von min. 35% des Förderbudgets
Antragsstellung & Förderbare Kosten sowie in-kind Leistungen
Der Einreich-Prozess im WWTF Funding Portal ist im Kapitel „Submission Guideline“ ausführlich beschrieben.
Diese Zusatzförderung sieht das Vorlegen eines kurzen Antrags vor. Die maximale Höhe der Förderung beträgt EUR 60.000 (ab 2025). Der Antrag muss eine entsprechende Vorhabensstruktur inklusive Arbeits-, Zeit, Personal-, Finanzierungs- und Kostenplan enthalten. Ergänzende Instrumente bedürfen zusätzlich einer Eigenleistung durch den Förderungswerber in der Höhe von mindestens 35% der Fördersumme.
Projektteam
Das Projektteam setzt sich üblicherweise aus Mitarbeiter*innen in der mit Gleichstellung betrauten Abteilungen an den jeweiligen Universitäten zusammen.
Beurteilungskriterien
- Qualität und Innovationsgehalt der vorgeschlagenen Maßnahmen
- Beitrag der Maßnahmen zur Erreichung von Geschlechtergerechtigkeit
- Adäquate Projekt- und Kostenplanung
Auswahl- und Entscheidungsmechanismus
Einreichung nur auf Einladung, Einstufiges Verfahren mit Vollantrag, es werden zwei Gutachten eingeholt. Auf Basis der Gutachten erfolgt die Förderempfehlung der WWTF Gremien. Sie erhalten die anonymisierten Gutachten im Anschluss.
Nach der Förderentscheidung
Nach Beschluss der Förderung durch die WWTF Gremien, erfolgt die Förderzusage per E-Mail.
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